Eine Übersicht dazu findet sich in der Geschäftsordnung, auch in der Satzung sind einige Grundlagen zur MV geregelt.

Mitgliederversammlungen finden mindestens jährlich statt, d. h. mindestens bei jedem zweiten Kongress. Seit einigen Jahren hat sich die Tradition etabliert, die MV immer beim Herbstkongress abzuhalten (Stand 05/2024).

Vor der MV:

  • Geschäftsordnung lesen
  • Tagesordnungspunkte sammeln und Tagesordnung erstellen
  • Einladung verschicken
    • „Der Vorstand hat die Mitgliederversammlungen unter Wahrung einer Frist von zwei Wochen allen Mitgliedern schriftlich anzukündigen“ (gemäß § 7 Abs. 7 der Satzung).
    • Die Einladung enthält bis dahin festgelegten Tagesordnung sowie Zeit und Ort der MV. Anträge werden von den Mitgliedern mindestens eine Woche vor der MV beim Vorstand eingereicht.
    • Sind Satzungsänderungen geplant, muss bereits einen Monat vor der MV die Einladung verschickt werden und den Vorschlag für die geänderte Satzung enthalten.
  • letzte Seite des Protokolls ausdrucken, damit es hinterher unterschrieben werden kann
  • sich über Verteilung der Aufgaben auf der MV Gedanken machen

Beginn der MV:

  • wichtige Infos an die Anwesenden weitergeben
    • dass auch Nichtmitglieder anwesend sein dürfen, die aber nicht wahlberechtigt sind
    • dass eine quotierte Redeliste geführt wird
    • Handzeichen erklären (Zustimmung; Heben einer Hand für Wortmeldung, Heben beider Hände für Antrag zur Geschäftsordnung)
  • Feststellung der Beschlussfähigkeit
    • Anwesenheitsliste herumgeben
    • Ab mindestens 12 anwesenden Mitgliedern ist die MV beschlussfähig
  • Wahl der Versammlungsleitung, des Protokollführenden, des Redelistenführenden
    • muss jeweils kurz abgestimmt werden
  • Tagesordnung abstimmen lassen

Nach der MV:

  • Protokoll unterschreiben
  • Protokoll digital verfügbar machen (https://plattform-n.org/project/ipu-ev-vorstand/file/list/mv-protokolle/) und rumschicken

Vorstandswahlen:

  • mehr dazu in der Satzung.
  • Idealerweise in den Monaten/Wochen vor der Wahl bei aktiven IPUs nachfragen, ob sie sich dieses Amt vorstellen können
  • Wahlen finden auf der MV des Herbst-/ Winterkongresses statt
  • Hinweis aus der Satzung (§8 Abs. 5): „In den Vorstand müssen mindestens drei StudentInnen gewählt werden. Der Vorstand muss in der Mehrzahl aus StudentInnen der Psychologie oder PsychologInnen mit einem anerkannten Abschluss bestehen. Über Ausnahmen entscheidet die Mitgliederversammlung. Die Ausnahmeregelung darf jedoch nicht länger als eine reguläre Amtszeit gelten.“
  • Ablauf:
    • jedes Mitglied kann andere Mitglieder vorschlagen (Protokollant*in notiert die Namen)
    • jede vorgeschlagene Person gibt an, ob sie sich zur Wahl stellen möchte oder nicht (keine Begründung nötig)
    • an jedes Mitglied werden Wahlzettel verteilt; es können bis zu sieben Namen aufgeschrieben werden bzw. Enthaltung
    • ein*e Wahlhelfer*in zählt die Stimmen und teilt sie dem*der Protokollant*in mit
    • gewählt werden die Mitglieder mit den meisten Stimmen, sodass alle Positionen besetzt sind
    • danach werden alle einzeln gefragt, ob sie die Wahl annehmen
  • Danach: Wahl der Kassenprüfer*innen – diese dürfen nicht dem Vorstand angehören

Siehe auch:

Vorstand

Anmeldung eines neuen Vorstands