Letzte Änderung auf 54. Mitgliederversammlung am 18.11.2021 online

Finanzielle Leitlinien der Vorstandsarbeit IPU e.V.

In Rot: Änderungsvorschläge vom Vorstand 2023/24, die auf der Mitgliederversammlung
2024 noch beschlossen werden müssen.

Präambel
Die Leitlinien dienen in erster Linie als Orientierung nach denen sich der Vorstand nach
eigenem Ermessen verantwortungsvoll und unter der Berücksichtigung der aktuellen
finanziellen Ressourcen richten kann.

Die IPU hat aktuell keine größeren Rücklagen, um umfassende finanzielle Förderung für neue
Projekte leisten zu können, kann aber als Partnerin bei der Akquise von Fördermitteln genannt
werden.

Leitbild: Mit Alternativem Wirtschaften zu mehr Solidarität im Umweltschutz beitragen
Die IPU möchte alternativ wirtschaften und so zu mehr Solidarität in der
Umweltschutzbewegung beitragen. Nach dem Motto „Beitragen statt Tauschen!“ möchte sie
tauschlogikfreieres Miteinander im Verein fördern. Bei jedem Projekt stellen wir also die Frage:
Was braucht es, damit dieses Projekt im Sinne des Vereinszwecks gelingt? Was können unsere
Mitglieder beitragen, – ob finanziell oder nicht-materiell – und was brauchen unsere
Kooperationspartner*innen außerhalb des Vereins, um an dem Projekt zu wirken? Durch diese
Fragen möchten wir weniger in Äquivalenztauschlogik (ich gebe Dir das, dafür bekomme ich
das) und mehr in bedürfnisorientiertem Austauschen und Beitragen denken. Dieser Grundsatz
ist in allen finanziellen Fragen und Richtlinien innerhalb der IPU zu beachten.

1. Vereinsvermögen Sicherheitsgrenze

Das Vereinsvermögen sollte 10.000€ nicht unterschreiten um, bei ausbleibender Förderung
zumindest einen Kongress unabhängig finanzieren zu können.

2. Vorstandsarbeit
2.1 Vorstandstreffen

Der Verein finanziert 2 Vorstandstreffen pro Jahr. Als Treffpunkt sollte der Wohnort mindestens
eines Vorstandsmitglieds an einem vorzugsweise für die anderen Mitglieder gut und günstig zu
erreichendem Standpunkt liegen. Die Unterkunft sollte privat organisiert werden. Fahrtkosten
und Verpflegung trägt der Verein. Es sollte darauf geachtet werden einen möglichst
preisgünstigen und umweltschonenden Fahrtweg zu wählen. Orientierungswerte: 50€/Person
für Hin- und Rückreise; 30€ pro Person für Verpflegung mit Bio-Essen.

2.2 Praktikum

Ein Praktikum in Teilzeit kann aktuell angeboten werden.
Die IPU unterstützt im Allgemeinen keine unbezahlten Praktika. Praktikant*innen erhalten für
eine Arbeitszeit von 10-15 Stunden in der Woche eine Vergütung von 200€ im Monat (der
Betrag verringert sich entsprechend, wenn das Praktikum in der Mitte des Monats
beginnt/endet).
Der Verein bietet unabhängig davon die Möglichkeit an, für die Mitarbeit an der
Kongressorganisation eine Praktikumsbestätigung (mit Unterschrift von Dipl./Master-
Psycholog*innen) auszustellen. Die Anerkennung dieser obliegt jedoch der jeweiligen Uni.

2.3 Finanzierung von Infrastruktur und Wissenszuwachs für Vereinszwecke

Der Verein finanziert – nach Ermessen des Vorstands und unter Berücksichtigung der aktuellen
finanziellen Ressourcen – die Bereitstellung notwendiger Infrastruktur (z.B. Online-Plattform,
Vereinssoftware usw.) sowie vereinsbezogenen Wissenszuwachses der Vorstandsmitglieder
oder Vertretern des Vorstands (z.B. Teilnahme an Informationsveranstaltungen zur
Vereinsführung, BMBF-Info-Veranstaltungen usw.).

3. Kongresse

Der Verein unterstützt jeden Kongress in Abhängigkeit vom aktuellen Kontostand und den jeweils
zugesagten Fördermitteln (durch das BMBF u.ä.) mit 2000 bis 4000 €.
Darin enthalten sind die kongressbezogenen Kosten für Anfahrt, Unterkunft und Verpflegung
des Kongress-Orga-Teams von maximal 8 Personen sowie die Anfahrt und Verpflegung von 2
vorbereitenden Orga-Team-Treffen. Die Bedingungen der Treffen entsprechen denen der
Vorstandstreffen (siehe 2.1). Ein zusätzliches Treffen nach dem Kongress kann nur über nicht
verbrauchte Gelder finanziert werden.
Die Anreisekosten der Vorstandsmitglieder werden vom Verein erstattet. Teilnahmegebühren
sind von den Vorstandsmitgliedern selbst zu tragen.

4. Förderung von PR-Maßnahmen und externer Vertretung

Der Verein finanziert PR-Maßnahmen und externe Vertretungen bei Veranstaltungen (zur
Verbesserung der Außenwirkung des Vereins) nach Ermessen des Vorstandes unter
Berücksichtigung der aktuellen finanziellen Ressourcen.
Bitte behaltet im Hinterkopf:

  • berücksichtigen mit welcher Funktion jemand zu einer Veranstaltung fährt
  • finanziert vorrangig Materialkosten, Fahrtkosten (keine Verpflegung und Unterkunft, kein
    Teilnehmerbeitrag) kurzer Bericht erwünscht
5. Unterstützung von umweltpsychologischen Projekten und Abschlussarbeiten

Der Verein unterstützt umweltpsychologische Projekte und Abschlussarbeiten im Bereich
Umweltpsychologie ideell durch die Hilfe bei der Generierung von Geldern. Dazu wird eine Liste
mit möglichen Geldgebern (z.B. Stiftungen) zur Verfügung gestellt (und Hinweise für die
Antragstellung gegeben). Bei der Akquise von Fördermitteln kann die IPU genannt werden.

6. Unterstützung von Arbeitskreisen und Lokalgruppen

Der Vorstand entscheidet über Bezuschussung von Arbeitskreistreffen, dabei ist die sichere
Finanzierung eines Treffens pro Jahr und Arbeitskreis Richtwert. Abgesehen von der Anzahl
der Treffen gelten die Orientierungswerte von 2.1 der Finanzleitlinie.
Bei größeren Projekten von Arbeitskreisen, die in einem Jahr zusammen mehr als 2000 €
kosten, soll der Vorstand eine Mitgliederversammlung oder bei dringenden Fragen eine Online-
Befragung der Mitglieder in die Entscheidung einbeziehen.
Auch Lokalgruppen können für Projekte im Sinne des Vereinszwecks Erstattungen für
entstandene Kosten beantragen. Der Vorstand entscheidet über die Höhe der Bezuschussung
oder die vollständige Erstattung des jeweiligen Projekts.
Bei mehr als 400 € pro Jahr pro Lokalgruppe soll der Vorstand eine Mitgliederversammlung
oder bei dringenden Fragen eine Online-Befragung der Mitglieder in die Entscheidung
einbeziehen.

7. Erstattung von BahnCards

Der Verein möchte das Bahnfahren als umweltschonende Fortbewegungsart unterstützen.
Daher bieten wir aktiven Vereinsmitgliedern mit BahnCard25 oder BahnCard50 an, bei
Bahnfahrten zum Flexpreis (25% bzw. 50% Rabatt) oder zu Sparpreisen (25% Rabatt) die
Differenz zum vollen Fahrkartenpreis zu erstatten. Diese Erstattung liegt im Ermessen des
Vorstands. Dies kann so oft geschehen, bis der Preis der BahnCard amortisiert ist. Die
Erstattung von BahnCard-Kosten ist möglich für Treffen des Vorstands und des Kongress-
Organisationsteams, für die Anfahrt des Vorstands und des Kongress-Organisationsteams zum
Kongress und für jährliche oder in der MV beantragte Treffen von Arbeitskreisen. Beispiel: Ein
Vorstandsmitglied (V) kauft eine BahnCard50 für 69€ und ein ermäßigtes Flexpreis-Ticket für
37€ (voller Preis ohne BahnCard-Rabatt 74€). Das Kassenamt erstattet den vollen Preis und
damit 37€ für das (ermäßigte) Ticket und 37€ von den 69€ BahnCard-Kosten. Für die Rückfahrt
kauft V ein weiteres ermäßigtes Flexpreis-Ticket für 37€. Das Kassenamt erstattet den
ermäßigten Preis plus die verbliebenen 32€ des BahnCard-Preises, also insgesamt 69€. Da die
BahnCard nun amortisiert ist, bekommt V für alle weiteren Fahrten den ermäßigten Preis.

8. Erstattung von Fahrtkosten mit PKW

Sollte eine Reise mit dem PKW unvermeidbar sein, erstattet die IPU die Fahrtkosten in
Anlehnung an die Regelung zu Dienstreisen für Bundesbedienstete (Entschluss Vorstand
2023/24): https://www.bva.bund.de/SharedDocs/FAQs/DE/Bundesbedienstete/Mobilitaet-
Reisen/Dienstreisen/vor-der-dienstreise/Befoerderungsmittel/090_PKW-Nutzung.html
Der Höchstbetrag, der erstattet werden kann, liegt bei 130€ (Hin- und Rückfahrt).
Besteht an der Benutzung eines Kraftwagens ein erhebliches dienstliches Interesse, beträgt die
Wegstreckenentschädigung 30 Cent je Kilometer zurückgelegter Strecke (ansonsten 20 Cent)