Letzte Änderung auf 54. Mitgliederversammlung am 18.11.2021 online
Finanzielle Leitlinien der Vorstandsarbeit IPU e.V.
In Rot: Änderungsvorschläge vom Vorstand 2023/24, die auf der Mitgliederversammlung 2024 noch beschlossen werden müssen.
Präambel
Die Leitlinien dienen in erster Linie als Orientierung nach denen sich der Vorstand nach eigenem Ermessen verantwortungsvoll und unter der Berücksichtigung der aktuellen finanziellen Ressourcen richten kann.
Leitbild
Mit Alternativem Wirtschaften zu mehr Solidarität im Umweltschutz beitragen Die IPU möchte alternativ wirtschaften und so zu mehr Solidarität in der Umweltschutzbewegung beitragen. Nach dem Motto „Beitragen statt Tauschen!“ möchte sie tauschlogikfreieres Miteinander im Verein fördern. Bei jedem Projekt stellen wir also die Frage: Was braucht es, damit dieses Projekt im Sinne des Vereinszwecks gelingt? Was können unsere Mitglieder beitragen, – ob finanziell oder nicht-materiell – und was brauchen unsere Kooperationspartner*innen außerhalb des Vereins, um an dem Projekt zu wirken? Durch diese Fragen möchten wir weniger in Äquivalenztauschlogik (ich gebe Dir das, dafür bekomme ich das) und mehr in bedürfnisorientiertem Austauschen und Beitragen denken. Dieser Grundsatz ist in allen finanziellen Fragen und Richtlinien innerhalb der IPU zu beachten.
1. Vereinsvermögen Sicherheitsgrenze
Das Vereinsvermögen sollte 15.000€ nicht unterschreiten, um bei ausbleibender Förderung zumindest einen Kongress unabhängig finanzieren zu können. In dem Fall, dass das Vermögen durch Finanzierung eines Kongresses oder ggf. Rückzahlung von Fördermitteln unter diese Grenze sinkt, sollte es in der folgenden Zeit wieder aufgebaut werden.
2. Vorstandsarbeit
2.1 Vorstandstreffen
Der Verein finanziert 2 Vorstandstreffen pro Jahr. Als Treffpunkt sollte der Wohnort mindestens eines Vorstandsmitglieds an einem vorzugsweise für die anderen Mitglieder gut und günstig zu erreichendem Standpunkt liegen. Die Unterkunft sollte privat organisiert werden. Fahrtkosten und Verpflegung trägt der Verein. Es sollte darauf geachtet werden einen möglichst preisgünstigen und umweltschonenden Fahrtweg zu wählen. Orientierungswerte: 50€/Person für Hin- und Rückreise; 30€ pro Person für Verpflegung mit veganem (Bio)-Essen (alkoholische Getränke werden nicht erstattet).
2.2 Praktikum
Ein Praktikum in Teilzeit kann aktuell angeboten werden. Die IPU unterstützt im Allgemeinen keine unbezahlten Praktika. Praktikant*innen erhalten für eine Arbeitszeit von 10-15 Stunden in der Woche eine Aufwandsentschädigung von 200€ (bei 10 Stunden/Woche) bzw. 300€ (bei 15 Stunden/Woche) im Monat (der Betrag verringert sich entsprechend, wenn das Praktikum in der Mitte des Monats
beginnt/endet).
Der Verein bietet unabhängig davon die Möglichkeit an, für die ehrenamtliche Mitarbeit an der Kongressorganisation eine Praktikumsbestätigung (mit Unterschrift von Dipl./Master- Psycholog*innen) auszustellen. Die Anerkennung dieser obliegt jedoch der jeweiligen Uni.
2.3 Finanzierung von Infrastruktur und Wissenszuwachs für Vereinszwecke
Der Verein finanziert – nach Ermessen des Vorstands und unter Berücksichtigung der aktuellen finanziellen Ressourcen – die Bereitstellung notwendiger Infrastruktur (z.B. Online-Plattform, Vereinssoftware usw.) sowie vereinsbezogenen Wissenszuwachses der Vorstandsmitglieder oder Vertretern des Vorstands (z.B. Teilnahme an Informationsveranstaltungen zur Vereinsführung, BMBF-Info-Veranstaltungen usw.).
3. Kongresse
Der Verein unterstützt jeden Kongress in Abhängigkeit vom aktuellen Kontostand und den jeweils zugesagten Fördermitteln (durch das BMBF u.ä.) mit 2000 bis 4000 €. Darin enthalten sind die kongressbezogenen Kosten für Anfahrt, Unterkunft und Verpflegung des Kongress-Orga-Teams von maximal 8 Personen sowie die Anfahrt und Verpflegung von 2 einem vorbereitenden Orga-Team-Treffen. Die Bedingungen der Treffen entsprechen denen der Vorstandstreffen (siehe 2.1). Ein zusätzliches Treffen nach dem Kongress kann nur über nicht verbrauchte Gelder finanziert werden.
Die Anreisekosten der Vorstandsmitglieder werden vom Verein erstattet. Teilnahmegebühren werden vom Verein übernommen/sind von den Vorstandsmitgliedern selbst zu tragen.
4. Förderung von PR-Maßnahmen und externer Vertretung
Der Verein finanziert PR-Maßnahmen und externe Vertretungen bei Veranstaltungen (zur Verbesserung der Außenwirkung des Vereins) nach Ermessen des Vorstandes unter Berücksichtigung der aktuellen finanziellen Ressourcen.
Bitte behaltet im Hinterkopf:
- berücksichtigen, mit welcher Funktion jemand zu einer Veranstaltung fährt
- Die IPU finanziert vorrangig Materialkosten, Fahrtkosten (keine Verpflegung und Unterkunft, kein
Teilnehmerbeitrag) - kurzer Bericht erwünscht
5. Unterstützung von umweltpsychologischen Projekten und Abschlussarbeiten
Der Verein kann Projekte und Studien, etwa bei der Akquise von Versuchspersonen, nicht direkt finanziell unterstützen. Die IPU unterstützt jedoch umweltpsychologische Projekte und Abschlussarbeiten im Bereich Umweltpsychologie ideell durch die Hilfe bei der Generierung von Geldern. Dazu wird eine Liste mit möglichen Geldgebern (z.B. Stiftungen) zur Verfügung gestellt (und Hinweise für die Antragstellung gegeben). Bei der Akquise von Fördermitteln kann die IPU genannt werden.
Die IPU hat aktuell keine größeren Rücklagen, um umfassende finanzielle Förderung für neue Projekte leisten zu können, kann aber als Partnerin bei der Akquise von Fördermitteln genannt werden.
6. Unterstützung von Arbeitskreisen und Lokalgruppen
Der Vorstand entscheidet über Bezuschussung von Arbeitskreistreffen, dabei ist die sichere Finanzierung eines Treffens pro Jahr und Arbeitskreis Richtwert. Abgesehen von der Anzahl der Treffen gelten die Orientierungswerte von 2.1 der Finanzleitlinie.
Auch Lokalgruppen können für Projekte im Sinne des Vereinszwecks Erstattungen für entstandene Kosten beantragen. Der Vorstand entscheidet über die Höhe der Bezuschussung oder die vollständige Erstattung des jeweiligen Projekts.
Bei mehr als 2000 € pro Jahr pro Arbeitskreis bzw. Lokalgruppe soll der Vorstand eine Mitgliederversammlung oder bei dringenden Fragen eine Online-Befragung der Mitglieder in die Entscheidung einbeziehen. Sind mehrere AKs und Lokalgruppen gleichzeitig aktiv und überschreiten die geplanten Gesamtkosten in einem Jahr 4000€, soll der Vorstand ebenfalls so verfahren.
7.Reisekosten
7.1 Erstattung von BahnCards und Deutschland-Tickets
Der Verein möchte das Bahnfahren als umweltschonende Fortbewegungsart unterstützen. Daher bieten wir aktiven Vereinsmitgliedern mit BahnCard25 oder BahnCard50 an, bei Bahnfahrten zum Flexpreis (25% bzw. 50% Rabatt) oder zu Sparpreisen (25% Rabatt) die Differenz zum vollen Fahrkartenpreis zu erstatten. Diese Erstattung liegt im Ermessen des Vorstands. Dies kann so oft geschehen, bis der Preis der BahnCard amortisiert ist. Die Erstattung von BahnCard-Kosten ist möglich für Treffen des Vorstands und des Kongress- Organisationsteams, für die Anfahrt des Vorstands und des Kongress-Organisationsteams zum Kongress und für jährliche oder in der MV beantragte Treffen von Arbeitskreisen.
Beispiel: Ein Vorstandsmitglied (V.) kauft eine BahnCard50 für 69€ und ein ermäßigtes Flexpreis-Ticket für 37€ (voller Preis ohne BahnCard-Rabatt 74€). Das Kassenamt erstattet den vollen Preis und
damit 37€ für das (ermäßigte) Ticket und 37€ von den 69€ BahnCard-Kosten. Für die Rückfahrt kauft V ein weiteres ermäßigtes Flexpreis-Ticket für 37€. Das Kassenamt erstattet den ermäßigten Preis plus die verbliebenen 32€ des BahnCard-Preises, also insgesamt 69€. Da die BahnCard nun amortisiert ist, bekommt V. für alle weiteren Fahrten den ermäßigten Preis.
Für Deutschlandtickets gilt: Würde die Fahrt mit dem Nahverkehr ohne das D-Ticket mehr oder gleich viel kosten, kann das D-Ticket erstattet werden. Ist ein reguläres Nahverkehrsticket auf der Strecke günstiger, kann diese Summe erstattet werden, auch wenn tatsächlich das D-Ticket genutzt wurde. Referierende und aktive Vereinsmitglieder können die Erstattung anfragen.
7.2. Erstattung von Fahrtkosten mit dem PKW
Sollte eine Reise mit dem PKW unvermeidbar sein, erstattet die IPU die Fahrtkosten in Anlehnung an die Regelung zu Dienstreisen für Bundesbedienstete: https://www.bva.bund.de/SharedDocs/FAQs/DE/Bundesbedienstete/Mobilitaet-Reisen/Dienstreisen/vor-der-dienstreise/Befoerderungsmittel/090_PKW-Nutzung.html
Der Höchstbetrag, der erstattet werden kann, liegt bei 130€ (Hin- und Rückfahrt). Die Wegstreckenentschädigung beträgt 30 (20) Cent je Kilometer zurückgelegter Strecke.
7.3. Erstattung von Flugreisen
Es werden keine Flugreisen erstattet.
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