Einmal im Jahr (gewöhnlich bei Vorstandswahl auf dem Herbstkongress) werden zwei Kassenprüfer*innen gewählt. Wenn ein*e neue*r Schatzmeister*in gewählt wird, sollte für diese*n gleich zwei Kassenprüfer*innen mitgewählt werden, die am Ende des kommenden Kassenjahres die Kasse prüfen werden. Die Prüfer*innen haben den Auftrag die Kasse nach Abschluss eines Kalenderjahres über ein telefonisches oder analoges Treffen auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Dies geschieht in enger Absprache mit der*dem für das entsprechende Jahr zuständigen*m Schatzmeister*in. Der*die Schatzmeister*in erläutert zu Anfangs der Prüfung die Übersichtstabelle, in der alle Ausgaben und Einnahmen des Vereins eingetragen und mit entsprechenden Rechnungen verlinkt werden. Im Anschluss stellt er*sie alle Kontoauszüge und Rechnungen vom Kassenjahr zur Prüfung bereit. Die Kassenprüfer*innen gleichen nun nach eigenem Ermessen stichprobenartig Rechnungen mit den Kontoauszügen (und ggf. der Tabelle) ab. Sie können sich die Prüfung mithilfe der Tabelle aufteilen. Unklarheiten, Anmerkungen, Ergänzungs- und Aufklärungswünsche werden im Abschlussgespräch mit der*dem Schatzmeister*in besprochen.
Grundsätzlich entspricht ein Kassenjahr einem Kalenderjahr, was dazu führt, dass ein*e aus dem Amt gewählte*r Schatzmeister*in immer noch den Herbstkongress (auf dem sie*er abgewählt wurde) abrechnet und die Kasse nach Jahresabschluss geprüft wird. Infolgedessen kann die*der Schatzmeister*in eigentlich immer erst auf der MV des Folgekongress‘ durch die Prüfer*innen entlastet werden.
Sollte eine Person im Kassenamt wiedergewählt werden und sich bereit erklären, das Amt über ein weiteres Jahr inne zu haben, können sich die Prüfer*innen im Einverständnis mit der*dem Schatzmeister*in auch dazu entscheiden, die Kasse erst nach zwei Jahren zu prüfen.
Sollte eine Person im Kassenamt wiedergewählt werden und sich bereit erklären, das Amt über ein weiteres Jahr inne zu haben, können sich die Prüfer*innen im Einverständnis mit der*dem Schatzmeister*in auch dazu entscheiden, die Kasse erst nach zwei Jahren zu prüfen.
- Tipp: Wenn ein*e neue*r Schatzmeister*in gewählt wird, ist es von Vorteil, wenn die Person vorher Kassenprüfer*in war und sich somit ein wenig mit den IPU-Finanzen auskennt
- Zeitaufwand: ca. 2 – 6 gemeinsame Arbeitsstunden sollten eingeplant werden
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