Alle drei Jahre muss „eine Erklärung der Körperschaftssteuer, die gemeinnützigen Zwecken dienen“ zur Erhaltung der Gemeinnützigkeit ein Tätigkeitsbericht des Vereins und eine Steuererklärung abgegeben werden. Die Steuererklärung soll alle Ein- und Ausgaben über die letzten drei Kalenderjahre erfassen. Die Tätigkeiten können von Vorstandsmitglieder in einem formlosen Schreiben zusammengefasst werden. Alle weiteren Informationen dazu befinden sich im Wissensmanagment des Kassenamts. Änderungen bei der Form der Erklärung können sich von Jahr zu Jahr ergeben und sollten immer in Absprache mit dem Finanzamt geklärt werden.